AGB

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen gelten vorbehaltlich abweich­ender Vereinbarungen aus­schließlich. Ent­gegenstehende oder von diesen Allge­meinen Geschäfts­bedingungen abweich­ende Allge­meine Geschäfts­bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zuge­stimmt.

1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen gelten nach Maßgabe von Absatz (1) auch für alle künf­tigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. ANGEBOT

2.1 Unsere Angebote sind in Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Mit der Be­stellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.

2.2 Sämtliche Nebenabreden und sämtliche Änderungen der Bestellung bedürfen der Schriftform.

3. PREIS UND ZAHLUNG

3.1 Die Preisangaben verstehen sich ohne Umsatzsteuer und gelten ab Werk ohne Verpackung. Die Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2 Der Preis ist netto (ohne Abzug) bei Übergabe der gelieferten Ware und Aus­händigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Verein­barung.

3.3 Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungs­halber angenommen unter Be­rechnung von Einziehungs- und Dis­kontspesen.

3.4 Gegenüber unseren Zahlungs­ansprüchen kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurück­behaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf An­sprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG

4.1 Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Sie sind freiver­bleibend, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich vereinbart. Liefer­fristen beginnen mit Vertrags­abschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen verein­bart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefer­termin oder eine Liefer­frist erneut zu vereinbaren. Die Einhaltung von Fristen von Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller beizubringender Leistungs- oder Lieferungsbestandteile, erforderlicher Ge­nehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs­bedingungen und sonstigen Ver­pflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist angemessen.

4.2 Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines etwaigen bereits einge­tretenen Lieferverzugs – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z. B. bei Betriebsstörungen, be­hördlichen Eingriffen, Energie­versorgungs­schwierigkeiten, Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Produktbe­standteile. Das Gleiche gilt im Fall von Streik und Aus­sperrung. Wir sind verpflichtet, dem Besteller solche Hinder­nisse unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die zu liefernden Produkte das Werk verlassen haben oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wird ein unverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist um vier Wochen überschritten, so kann der Besteller uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommen wir in Verzug. Der Besteller kann neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen. Fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, ist unsere Ersatzpflicht für atypische und nicht vorhersehbare Schäden.